Prüfungstage:             20. und 21.04.2024
Prüfungsorte:              Raum Monschau und Bonn
Meldeanschrift:          Beate Prockl
                                      Sängerstraße 36
                                      57555 Mudersbach
Email:                           beate.prockl@pointer-setter-rheinland.com
Tel.:                               +49 (0)15125366860
 
Meldeschluss:            05.04.2024
Meldegebühren:        Jugendsuche 90 € für Mitglieder, 110 € für Nichtmitglieder
                                      Einzelsuche 110 € für Mitglieder, 130 € für Nichtmitglieder
 
Überweisung der Meldegebühren mit der Meldung auf folgendes Konto:
 
Empfänger:                 Verein für Pointer und Setter e.V.
                                      Landesgruppe Rheinland
                                      c/o Sandra Hampe
Kreditinstitut:               Volksbank Düsseldorf Neuss eG
IBAN:                            DE56 3016 0213 0370 3320 10
Betreff:                         FP 2024 – Name des Hundeführers

Hinweise:

  • Meldungen sind online über https://pointer-setter-rheinland.com/ möglich
  • Der Meldung ist eine Kopie der Ahnentafel und des Leistungsbuches beizulegen.
  • Die Meldung erreicht erst ihre Gültigkeit mit Eingang des vollständigen Meldegeldes auf das angegebene Konto.
  • Die Teilnehmerzahl ist den Revierverhältnissen entsprechend begrenzt.
  • Treffpunkt und Suchenlokal werden den Hundeführern rechtzeitig bekanntgegeben.
  • Geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung des Vereins für Pointer und Setter e.V.
  • Die Originalahnentafel, das Leistungsbuch sowie der Nachweis einer Haftpflichtversicherung und gültigen Tollwutimpfung müssen am Prüfungstag vorgelegt werden.
  • Der Hundeführer muss vor Prüfungsbeginn dem Prüfungsleiter seinen gültigen und gelösten Jagdschein zur Einsicht vorlegen.
  • Das Führen ohne Jagdschein ist nach vorheriger Anmeldung beim Beisitzer für das Prüfungswesen der LG Rheinland und in Absprache mit dem Prüfungsleiter am Tage der Prüfung möglich.
  • Landesgruppenmitglieder haben Vorrang
  • Bei Rücknahme der Meldung vor dem Meldeschluss kann das Nenngeld nur dann zurückerstattet werden, wenn der frei gewordene Platz neu vergeben werden kann (Nachrücker). Bei einer Rücknahme nach dem Meldeschluss wird kein Nenngeld mehr erstattet. 

Meldegeld ist Reuegeld!

Wir freuen uns auf Ihre zahlreichen Meldungen!