Frühjahrsprüfung 2023 im Raum Monschau – Jugendsuche und Einzelsuche
Verein für Pointer und Setter e.V. Ausschreibung zur Frühjahrsprüfung 2023 im Raum Monschau Jugendsuche und Einzelsuche Prüfungstag: 25.03.2023 Prüfungsort: Raum Monschau Meldeanschrift: Beate Prockl Sängerstraße 36 57555 Mudersbach Email: beate.prockl@pointer-setter-rheinland.com Tel.: +49 (0)15125366860 Meldeschluss: 11.03.2023 Meldegebühren: Jugendsuche 90 € für Mitglieder, 110 € für Nichtmitglieder Einzelsuche 110 € für Mitglieder, 130 € für Nichtmitglieder Überweisungen auf folgendes Konto: Empfänger: Verein für Pointer und Setter e.V. Landesgruppe Rheinland c/o Sandra Hampe Kreditinstitut: Volksbank Düsseldorf Neuss eG IBAN: DE56 3016 0213 0370 3320 10 Betreff: FP Monschau 2023 - Name des Hundeführers Hinweise: - Zur Meldung bitte nur das vorgeschriebene und vollständig in gut leserlichen Druckbuchstaben ausgefüllte Meldeformular benutzen, am Prüfungstag muss dieses noch unterzeichnet werden. - Der Meldung ist eine Kopie der Ahnentafel und des Leistungsbuches beizulegen. - Die Meldung erreicht erst ihre Gültigkeit mit Eingang des vollständigen Meldegeldes auf das angegebene Konto. - Die Teilnehmerzahl ist den Revierverhältnissen entsprechend begrenzt. - Treffpunkt und Suchenlokal werden den Hundeführern rechtzeitig bekanntgegeben. - Geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung des Vereins für Pointer und Setter e.V. - Die Originalahnentafel, das Leistungsbuch sowie der Nachweis einer Haftpflichtversicherung und gültigen Tollwutimpfung müssen am Prüfungstag vorgelegt werden. - Der Hundeführer muss vor Prüfungsbeginn dem Prüfungsleiter seinen gültigen und gelösten Jagdschein zur Einsicht vorlegen. - Das Führen ohne Jagdschein ist nach vorheriger Anmeldung beim Beisitzer für das Prüfungswesen der LG Rheinland und in Absprache mit dem Prüfungsleiter am Tage der Prüfung möglich. - Landesgruppenmitglieder haben Vorrang - Bei Rücknahme der Meldung vor dem Meldeschluss kann das Nenngeld nur dann zurückerstattet werden, wenn der frei gewordene Platz neu vergeben werden kann (Nachrücker). Bei einer Rücknahme nach dem Meldeschluss wird kein Nenngeld mehr erstattet. Meldegeld ist Reuegeld! Das Meldeformular als pdf-Datei senden Sie bitte ausgefüllt an beate.prockl@pointer-setter-rheinland.com.

Wir freuen uns auf Ihre zahlreichen Meldungen!