Frühjahrsprüfung 2023 im Raum Monschau – Jugendsuche und Einzelsuche

Verein für Pointer und Setter e.V.

Ausschreibung zur Frühjahrsprüfung 2023 im Raum Monschau
Jugendsuche und Einzelsuche


Prüfungstag: 	      25.03.2023
Prüfungsort: 	      Raum Monschau
Meldeanschrift:       Beate Prockl
	              Sängerstraße 36
	              57555 Mudersbach
Email: 	              beate.prockl@pointer-setter-rheinland.com
Tel.:	              +49 (0)15125366860

Meldeschluss:	      11.03.2023


Meldegebühren:	
Jugendsuche 90 € für Mitglieder, 110 € für Nichtmitglieder
Einzelsuche 110 € für Mitglieder, 130 € für Nichtmitglieder

Überweisungen auf folgendes Konto:

Empfänger:	Verein für Pointer und Setter e.V.
	        Landesgruppe Rheinland
	        c/o Sandra Hampe

Kreditinstitut:	Volksbank Düsseldorf Neuss eG
IBAN: 	        DE56 3016 0213 0370 3320 10
Betreff: 	FP Monschau 2023 - Name des Hundeführers

Hinweise:

- Zur Meldung bitte nur das vorgeschriebene und vollständig in gut leserlichen Druckbuchstaben ausgefüllte Meldeformular benutzen, am Prüfungstag muss dieses noch unterzeichnet werden.
- Der Meldung ist eine Kopie der Ahnentafel und des Leistungsbuches beizulegen.
- Die Meldung erreicht erst ihre Gültigkeit mit Eingang des vollständigen Meldegeldes auf das angegebene Konto.
- Die Teilnehmerzahl ist den Revierverhältnissen entsprechend begrenzt.
- Treffpunkt und Suchenlokal werden den Hundeführern rechtzeitig bekanntgegeben.
- Geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung des Vereins für Pointer und Setter e.V.
- Die Originalahnentafel, das Leistungsbuch sowie der Nachweis einer Haftpflichtversicherung und gültigen Tollwutimpfung müssen am Prüfungstag vorgelegt werden.
- Der Hundeführer muss vor Prüfungsbeginn dem Prüfungsleiter seinen gültigen und gelösten Jagdschein zur Einsicht vorlegen.
- Das Führen ohne Jagdschein ist nach vorheriger Anmeldung beim Beisitzer für das Prüfungswesen der LG Rheinland und in Absprache mit dem Prüfungsleiter am Tage der Prüfung möglich.
- Landesgruppenmitglieder haben Vorrang
- Bei Rücknahme der Meldung vor dem Meldeschluss kann das Nenngeld nur dann zurückerstattet werden, wenn der frei gewordene Platz neu vergeben werden kann (Nachrücker). Bei einer Rücknahme nach dem Meldeschluss wird kein Nenngeld mehr erstattet. 

Meldegeld ist Reuegeld!

Das Meldeformular als pdf-Datei senden Sie bitte ausgefüllt an 
beate.prockl@pointer-setter-rheinland.com.

Wir freuen uns auf Ihre zahlreichen Meldungen!