Einladung

zur SRA Monschau

im Januar 2024

Richter: Regina und Rolf Blessing, D

Die Ausschreibung der SRA erfolgt nach den Bestimmungen der FCI bzw. des VDH und VfPuS. Die Veranstaltung ist vom VDH genehmigt und geschützt. Es können nur Hunde gemeldet werden, die in ein vom VDH/FCI anerkanntes Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind.
Tag der Ausstellung:
Ausstellungsort:
Ausstellungsleitung
Einlass der Hunde:ab 8:30 Uhr
Ablauf:10.00 Uhr – Beginn des Richtens

Klassen:
Veteranenklasse (ab 8 Jahren)
Babyklasse (4-6 Monate)
Jüngstenklasse (6-9 Monate)
Jugendklasse (9-18 Monate)
Zwischenklasse (15-24 Monate)
Champion-Klasse (ab 15 Monaten mit Nachweis)
Gebrauchshundklasse (ab 15 Monaten mit Nachweis)
Offene Klasse (ab 15 Monaten)
Anwartschaften und Titel
(auf die Vergabe besteht kein Anspruch): 
CAC, CAC-R des Vereins für Pointer und Setter
Anw.Dt.Ch.(VDH), Anw.Dt.Ch.(VDH)-R
Anw. Dt. Jug.Ch.(VDH), Anw. Dt. Jug.Ch.(VDH)-J-R
Anw. Dt. Vet.Ch.(VDH), Anw. Dt. Vet.Ch.(VDH)-V-R
BOS
BOB
LS, LJS, LVS Rheinland
Best in Show 
Meldegebühren SRA:30,- € Jugend-, Zwischen-, Champion-, Gebrauchshunde u. Offene Klasse
25,- € für jeden weiteren Hund im gleichen Besitz
20-, € Baby- und Jüngstenklasse
15,- € Veteranenklasse
15,- € Paarklasse, Zucht- und Nachzuchtgruppe
10-, € Junior-Handling und Kind-mit-Hund
Kontodaten:Landesgruppe Rheinland c/o Sandra Hampe
Volksbank Düsseldorf Neuss eG
IBAN: DE56301602130370332010
Verwendungszweck: CAC … – Hundename
Hinweise:– Junior Handling (kann am Tag der Ausstellung nicht mehr nachgemeldet werden).
– Mit der Abgabe der SRA-Meldung verpflichtet sich der Eigentümer des Hundes oder dessen Beauftragter, die Ausstellungsordnung des VDH anzuerkennen und zur Überweisung des Meldegeldes.
– Die für die Champion- und Gebrauchshundeklasse nötigen Berechtigungsnachweise müssen bis zum Meldeschluss vorliegen. Bitte senden Sie diese an die oben angegebene Meldeadresse. – Die Original -Ahnentafel oder das Leistungsbuch sowie der Impfpass sind vor Beginn der Ausstellung der Ausstellungsleitung vorzulegen.
– Ein Richterwechsel ist der Ausstellungsleitung vorbehalten.
– Es gelten die üblichen Veterinärbestimmungen und die derzeit gültige TSchHuV
– Für das Nachsenden von Papieren erhebt die Landesgruppe eine Gebühr von 10€.